Bestens beraten im Versicherungsrecht

Die Kaskoversicherung zahlt nicht oder nur einen Teil des Schadens? Bei so genannten Obliegenheitsverletzungen prüfen wir die Verträge und die damit verbunden Pflichten des Versicherers. Nach einem Verkehrsunfall sind meist mehrere Versicherer auf einmal betroffen. Wir setzen uns mit dem Haftpflichtversicherer des Gegners auseinander. Um einen schnelleren Zahlungseingang zu gewähren, kann es sinnvoll sein, die Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Bei einer Teilschuld beraten wir Sie zum Quotenvorrecht und wir setzen bei den Versicherern durch, dass Ihre Ansprüche auch bei einer Mitschuld vollständig bezahlt werden.

Bei einem Unfall können aber genauso die Krankenversicherung, eine Unfallversicherung oder auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung betroffen sein. Wir beraten Sie zu allen Ansprüchen, wie dem Krankentagegeld oder einer Rente.

Das Versicherungsrecht erstreckt sich über weitere Bereiche im Alltag. Wir beraten Sie zu allen Fragen im Privatversicherungsrecht, z. B. Hausratversicherungen oder weiteren Sachversicherungen. Ein Anruf genügt für eine schnelle Einschätzung.