Ab morgen gibt es neue StVO-Regeln!

Strafen, Bußgeld, Fahrverbot – Was Sie zur den neuen StVO Regelenwissen müssen, haben wir für Sie zusammengefasst.

Zu schnelles Fahrern wird teurer.

Für Verkehrssünder brechen härtere Zeiten an. Denn ab morgen, 28.4.2020, ändern sich die Straßenverkehrsordnung und der Bußgeldkatalog. Das betrifft vor allem die Fahrer, die sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Ab 21 Stundenkilometern innerorts und 26 Stundenkilometern außerorts zu viel, muss man ab morgen mit 80 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Bildet man keine Rettungsgasse, wird das teuer.

Ein weiteres großes Thema ist immer wieder die Bildung der Rettungsgasse. Auch hier sollen Verkehrssünder kräftig zur Kasse gebeten werden. Wer im Stau keine Rettungsgasse bildet oder sogar hindurch fährt, muss mit 200 bis 320 Euro rechnen, muss seine Fahrerlaubnis einen Monat abgeben und kassiert zusätzlich zwei Punkte in Flensburg.

Fahrradfahrer müssen mit mehr Abstand überholt werden.

Fahrradfahrer sollen außerdem durch die neuen Regeln besser geschützt werden. Wer Radfahrer überholt, muss ab morgen mindestens einen Abstand von eineinhalb Meter innerorts und zwei Meter außerorts halten. Zuvor war die StVO eher schwammig, es war von einem „ausreichenden“ Abstand die Rede. An besonders gefährlichen Stellen kann das Überholen von Fahrradfahrer sogar verboten werden.

Fahrradfahrer dürfen nebeneinander fahren und bekommen einen grünen Pfeil.

Für Fahrradfahrer ist es jedoch ausdrücklich erlaubt, nebeneinander zu fahren, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer gestört werden. Und noch ein Sonderrecht für Fahrradfahrer kommt: Der grüne Pfeil für Radfahrer. Der grüne Pfeil bedeutet natürlich nicht, dass Radfahrer rote Ampel ignorieren dürfen. Ist die Ampel rot, muss man auch als Fahrradfahrer anhalten, die Verkehrssituation einschätzen und darf, wenn es die Verkehrslage zulässt fahren.

Falsches Parken wird teurer.

Wer mal eben in zweiter Reihe oder auf Fuß- oder Radwegen hält, muss mit einem Bußgeld bis zu 100 Euro rechnen. Wenn man dabei sogar noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder für einen Schaden sorgt oder meint, er müsse mit seinem Wagen über eine Stunde auf einem Fuß- oder Radweg stehen, erhält dafür sogar einen Punkt in Flensburg. Teurer wird es auch beim Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen, Parkplätzen für E-Autos und beim Falschparken an besonders unübersichtlichen Stellen.

Möchten Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren, setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung wir beraten Sie ausführlich zu Ihren Rechten. Nutzen Sie dabei auch unser praktischen Kontaktformular, wir melden uns schnell bei Ihnen.