Eine Faustregel lautet „Von O bis O“, also von man soll Ostern bis Oktober die Reifen wechseln. Die Bestimmungen sind auch gesetzlich geregelt.
Ein genauer Zeitpunkt ist im Gesetz allerdings nicht festgelegt. Grundsätzlich sollte man die Reifen den Witterungsbedingungen anpassen.
Verzichtet man komplett auf Winterreifen, droht ein Bußgeld von 40 Euro. Teurer wird es, wenn mann aufgrund der falschen Reifen im tiefen Schnee den Verkehr behindert. Das Bußgeld beträgt in diesem Fall 80 Euro. Hat man wegen des ausgelassenen Reifenwechsels einen Unfall verursacht, kann es vorkommen, dass der Versicherer die Zahlung verweigert.