Fahrverbot?

Ihnen droht ein Fahrverbot? Jetzt heißt es schnell handeln!
Fahrverbot

Wir prüfen den Bußgeldbescheid.

Ist das Fahrverbot wirklich gerechtfertigt? Wir beraten Sie gern zu allen Möglichkeiten, wenn Ihnen der Führerscheinentzug droht. Sobald Sie Post von der Behörde bekommen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Beantworten Sie keine Fragebögen und bezahlen Sie nicht. Scheuen Sie sich nicht auch wegen vermeintlich geringer Vergehen einen Anwalt einzuschalten.

Guter Rat, muss nicht teuer sein. Denn, wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, kosten wir Sie in der Regel keinen Cent. Es kommt immer wieder vor, dass Messungen falsch sind. Z. B. könnte der Blitzer falsch geeicht sein. Sollte sich herausstellen, dass der Bußgeldbescheid falsch war, hat sich auch der Führerscheinentzug erledigt.

Was wir sonst noch machen können?

Sollte der Vorwurf gerechtfertigt und auch die Messung korrekt sein, können Sie mit dem Fachanwalt an Ihrer Seite oft das schlimmste verhindern. Trifft z. B. eine Härtefallregelung zu, weil Sie auch beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind? Gibt es anderer wichtige Gründe, warum ein Führerscheinentzug ein großes Problem darstellt? Wir suchen für Sie die beste Lösung und verhandeln mit der Behörde.

In vielen Fällen können wir den Führerschein retten.

Mit der richtigen Beratung kommen Sie zu Ihrem Recht. Uns geht es nicht darum, Schlupflöcher zu finden oder windige Versprechen zu machen. Wir prüfen, ob das, was Ihnen vorgeworfen wird richtig ist. Warum sollten Sie zahlen und Monate auf Ihren Führerschein verzichten, wenn das Blitzgerät falsch funktioniert hat?

Sollten Sie nachweislich zu schnell gefahren sein, ist es wichtig, seine Rechte zu kennen. Keinesfalls sollten Sie wegen eines Fahrverbots, bzw. des Führerscheinentzugs berufliche Nachteile haben oder sogar Ihren Job verlieren. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber Lösungen geschaffen. Wir helfen Ihnen, diese Lösungen zu finden.

Die Rechtschutzversicherung bezahlt.

In der Regel übernimmt Ihre Rechtschutzversicherung unsere Kosten und auch die Kosten, wenn wir einen Sachverständigen beauftragen müssen. Auch zu möglichen Kosten beraten wir Sie, bevor wir handeln. Die Erstberatung ist für Sie kostenlos.

Mehr Infos zum Bußgeldkatalog finden Sie hier.