24. April 2018 Endlich ist die Sonne da. Frühling und Sonnenschein machen gute Laune und für viele Autofahrer gehört der passende Soundtrack einfach dazu. Gern teilt so mancher Autofahrer seine laute Musik mit der Umwelt. Fenster runter, Sonnenbrille auf, Ellenbogen raus und die Musik noch ein bisschen lauter. Gibt es eine bestimmte Lautstärke, die verboten ist? Wann spricht man von Lärmbelästigung?
Es gibt keine genau Regelung, wie laut die Musik sein darf.
In der Straßenverkehrsordnung bleibt es recht vage. Eine genaue Regelung gibt es nicht. Das Hörvermögen solle während der Fahrt nicht beeinträchtigt werden, steht dort. So weit so gut. Doch was heißt das genau? Die Musik darf den Fahrer nicht stören. Er sollte immer noch alles mitbekommen. Eine konkrete Dezibel-Zahl gibt es nicht. Mehr Infos finden Sie in der Straßenverkehrsordnung.
Die Umgebungsgeräusche muss man hören können.
Der Fahrer sollte aber die Geräusche seiner Umgebung mitbekommen. Wenn ein Krankenwagen mit Martinshorn vorbeifährt und der Fahrer weiter rhythmisch mit den Fingern auf sein Lenkrad trommelt, mit dem Kopf wackelt und nichts mitbekommt, sollte er die Lautstärke unbedingt herunterdrehen.
Fahrradfahrer dürfen auch Musik hören.
Das gilt genauso für Fahrradfahrer, die mit Kopfhörern durch die Straßen radeln. Das Musikhören ist nicht verboten. Es sollte nur ein bisschen leiser sein, damit man auf Gefahren reagieren kann.
Vielleicht kann man nicht hören, dass man etwas oder jemanden angefahren hat.
Es soll schon Autofahrer gegeben haben, die ihre Musik so laut hatten, dass sie gar nicht bemerkt haben, dass sie gegen ein Auto gefahren sind oder noch schlimmer einen Menschen angefahren haben. Die Unachtsamkeit kann als Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) interpretiert werden. Viele glauben, dass der Haftpflichtversicherer dann sogar die Zahlung verweigern kann. Das stimmt so aber nicht. Der Versicherer kann maximal 5000 Euro Regress fordern.
Nachgewiesen ist auch, dass Fahrer bei lauter Musik langsamer reagieren. Es ist also besser, den Sommersoundtrack dezent im Hintergrund laufen zu lassen.
Zu laute Musik ist Lärmbelästigung.
Die eine Frage ist, ob die laute Musik gefährlich für den Straßenverkehr ist. Die andere Frage ist aber, was die Umgebung zur Liebglingsmusik sagt. Ein Autofahrer, der seine Umgebung lautstark mit seinem Sommerhit belästigt, muss mit einem Verwarngeld wegen Lärmbelästigung rechnen. In der Regel sind das 10 Euro. Haben Sie Fragen? Dann nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!