3. Januar 2018
Auch das Jahr 2018 bringt einige Änderungen im Verkehrsrecht und neue Verkehrsregeln mit sich. Zum Beispiel die Beleuchtung für den Fahrradanhänger, strengere Abgasuntersuchungen oder eCall.
Damit Sie nicht die Übersicht verlieren, haben wir das wichtigste zusammengefasst.
Die Abgasuntersuchung wird strenger. Onboard-Diagnose reicht nicht mehr.
Auf Daten alleine will man sich bei der Abgasuntersuchung (AU) 2018 nicht mehr verlassen. Seit dem 1. Januar 2018 ist nun auch die sogenannte Endrohrmessung Vorschrift. Bislang reichte es aus, die Daten des Fahrzeugs auszulesen. Tauchte dort ein Fehler auf, musste man weiter kontrollieren. Die Endrohrmessung soll jetzt garantieren, dass man Fehler bei der Abgasreinigung besser finden kann.
Fahrradfahrer müssen ihre Anhänger besser beleuchten.
Auch Fahrradanhänger sollen mit sicherer werden. Deshalb müssen sich 2018 nicht nur Autofahrer, sondern auch Fahrradfahrer mit Anhängern auf strengere neue Verkstregeln einstellen. Das betrifft vor allem Kinderanhänger. Die neuen Regeln betreffen alle über 60 Zentimeter breiten Anhänger. Also die meisten Anhänger. Zwei weiße Reflektoren sollen an die Vorderseite und zwei rote an die Rückseite. Besonders schleckt ist es, wenn der Anhänger die Hälfte des Fahrradrücklichts verdeckt. Dann muss man außerdem eine rote Rückleuchte am Fahrradanhänger anbringen. Manche Modell sind besonders breit. Ist ein Anhänger breiter als einen Meter, muss der Fahrradfahrer zusätzlich vorne links eine Frontleuchte anbringen.
WLTP statt NEFZ. Kfz-Steuer soll von tatsächlichen CO2-Emissionen abhängen.
Strengere AU und strengere Bemessungsgrenzen bei der Kfz-Steuer kommen in diesem Jahr auf Sie zu. Das WLTP-Verfahren soll Verbrauch und CO2-Ausstoß besonders genau bestimmen. Die Kfz-Steuer könnte dann also steigen. Das gilt aber nur für Neuwagen, die das erste Mal zugelassen werden. Schauen Sie also beim Autokauf im neuen Jahr besonders genau hin.
Neue Zeichen für Autoreifen. M+S gehört bald der Vergangenheit an.
Neue Symbole gibt es ab 2018 sowohl für Winter- als auch für Ganzjahresreifen, eine Schneeflocke vor einem Berg. Das M+S-Symbol gilt noch übergangsweise bis zum 30. September 2024. Nur Reifen, die ab 2018 produziert werden, müssen das neue Symbol tragen. Dem Fahrer droht dann sonst ein Bußgeld.
Notfallruf im Auto – eCall wird Pflicht.
Nach einem Unfall schneller Hilfe bekommen. Das elektronische Notrufsystem soll deshalb ab 1. April in jedem neuen Auto stecken. Es besteht aus einem GPS-Empfänger und einer Mobilfunkeinheit. So soll es bei einem Unfall automatisch Daten übermitteln. Bei einem sehr starken Aufprall soll dann automatisch ein Notruf ausgelöst werden, den der Fahrer widerrufen kann.
Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich gern bei uns.