Was ändert sich 2020 auf unseren Straßen?

Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) soll in diesem Jahr kommen. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Pläne zusammengefasst. 

Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer

Vor allem für Fahrradfahrer soll es sicherer auf den Straßen werden. Parken Autos oder Lastwägen in zweiter Reihe, auf Fahrrad- oder sogar Gehwegen kann das gefährlich werden. Das Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeiten soll sich deshalb erhöhen.

Aßerdem sollen Fahrradfahrer sich sicherer fühlen, wenn sie überholt werden. Der Abstand soll genau in der StVO festgehalten werden. Geplant ist folgendes: Überholt man einen Fahrradfahrer oder auch Mofafahrer innerorts, sollte man eineinhalb Meter Abstand halten, außerorts sollen es dann zwei Meter sein.

LKW sollen künftig nur noch im Schritttempo abbiegen dürfen, damit auch hier Fahrradfahrer einen höheren Schutz genießen.

Neues für den Schilderwald

Wird die neue Verkehrsordnung wie geplant verabschiedet, dürfen wir uns auf neue Straßenschilder freuen. So soll es zum Beispiel ein weiteres Überholverbot geben. Das neue Schild zeigt an, dass Fahrrad- oder Mofafahrer nicht überholt werden dürfen. Dafür dürfen Fahrradfahrer an roten Ampeln abbiegen, wenn Ihnen das der grüne Pfeil für Fahrradfahrer erlaubt.

Auch beim Parken sind neue Zeichen geplant. Ein neues Schild für Lastenräder soll anzeigen, wo man die enorm großen Räder abstellen darf. Ein separates Parkschild sollen auch Carsharing-Wagen erhalten. Um sicher zu gehen, dass wirklich ein Carsharing-Fahrzeug auf dem vorgesehenen Parkplatz steht, sollen diese Autos mit Plaketten (ähnlich der Umweltplakette aber in blau) ausgestattet werden.

Höhere Geldbußen für Rettungsgassen-Ignoranten und Radarwarner-Benutzer

Wer keine Rettungsgasse bildet oder sogar einfach durch die Rettungsgasse fährt, am besten noch direkt hinter dem Rettungswagen her, soll mit einem höheren Bußgeld rechnen müssen. Auch Radarwarner oder so genannte Blitzerapps sollen Autofahrer teurer zu stehen kommen.

Wie oben erwähnt soll das Parken auf Rad- und Gehwegen und in zweiter Reihe ein höheres Bußgeld nach sich ziehen.

Wann diese Änderungen in der Realität umgesetzt werden, ist noch nicht klar. Im Februar muss der Bundesrat entscheiden, ob die Neuerungen wirksam werden sollen. Bis dahin wünschen wir Ihnen einen besonders sicheren und gesunden Start in das neue Jahr, egal ob Sie zu Fuß, auf dem Fahrrad oder im Auto unterwegs sind. 

Die fünf größten Fahrrad-Irrtümer: Testen Sie Ihr Wissen.

Die fünf größten Fahrrad-Irrtümer
14. Mai 2018 Fahrradfahren im Straßenverkehr sorgt immer wieder für Diskussionen. Vor allem zwischen Autofahrern und Fahrradfahren scheinen die Fronten verhärtet. Hat man auf dem Fahrrad Sonderrechte? Darf man auf dem Drahtesel z. B. immer entgegen der Einbahnstraße fahren? Zahlt die Versicherung nicht, wenn ich keinen Helm trage? Und hoffentlich mischen sich jetzt keine Fußgänger ein…

 

Irrtum Nummer 1: „Zu schnell kann man mit dem Fahrrad ja gar nicht fahren.“

Natürlich müssen sich auch Fahrradfahrer an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Wer fit ist, schafft es auch mal in einer Tempo-30-Zone zu schnell unterwegs zu sein. Auch in diesem Fall droht dem Fahrradfahrer ein Bußgeld. Wer geblitzt wird, kann aber auch ziemlich sicher davon ausgehen, dass er keine Post bekommt. Kennzeichen für Fahrränder gibt es ja noch nicht.

 

Irrtum Nummer 2: „Fahrradfahrer können nicht gezwungen werden, auf dem Fahrradweg zu fahren.“

Fahrradweg

Doch! So einfach ist das. Ausnahme:  Der Fahrradweg ist einem desolaten Zustand und kann nicht befahren werden. Ein Baum versperrt den Radweg, ein Altglascontainer ist umgefallen oder Ähnliches können das Fahren auf der Straße erlauben. Sollte man schlicht keine Lust haben, auf dem Radweg zu fahren, kann einem ein Bußgeld drohen.

 

Irrtum Nummer 3:  „Kinder dürfen überall fahren.“

Für Kinder gelten besondere Regeln. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen Kinder sogar auf dem Bürgersteig fahren, weil der Straßenverkehr noch viel zu gefährlich ist. Das gilt dann auch für den Radweg. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen die Kinder entscheiden, ob sie noch auf dem Gehweg oder schon auf dem Radweg fahren.

 

Irrtum Nummer 4: „Wenn ich keinen Helm trage und einen Unfall habe, zahlt der Versicherer nicht. “

Ist ein Fahrradhelm Pflicht?Falsch! Es gibt in Deutschland keine Helmpflicht. Ein Fahrradfahrer wurde schuldlos in einen Unfall verwickelt (Dann sollte man übrigens so schnell wie möglich Kontakt zu uns aufnehmen.). Der gegnerische Versicherer muss die vollen Kosten übernehmen, auch wenn der Helm so manche Verletzungen verhindert hätte. Darüber hat sogar schon der BGH so entschieden.

 

Einbahnstraße für Fahrradfahrer

Irrtum Nummer 5: „Als Fahrradfahrer darf ich immer gegen die Einbahnstraße fahren.“

Wieder falsch! Dürfen Fahrradfahrer in die Einbahnstraße fahren, ist das durch ein kleines Schild zusätzlich gekennzeichnet. Wenn man dann entgegen der Richtung fährt, sollte man auf die entgegenkommenden Autos achten. Fehlt der Hinweis und man fährt trotzdem durch die Einbahnstraße, kostet das Geld (wenn man erwischt wird.).

Das neue Jahr 2018 bringt auch neue Verkehrsregeln!

3. Januar 2018

Auch das Jahr 2018 bringt einige Änderungen im Verkehrsrecht und neue Verkehrsregeln mit sich. Zum Beispiel die Beleuchtung für den Fahrradanhänger, strengere Abgasuntersuchungen oder eCall.

Damit Sie nicht die Übersicht verlieren, haben wir das wichtigste zusammengefasst.

Die Abgasuntersuchung wird strenger. Onboard-Diagnose reicht nicht mehr.

Auf Daten alleine will man sich bei der Abgasuntersuchung (AU) 2018 nicht mehr verlassen. Seit dem 1. Januar 2018 ist nun auch die sogenannte Endrohrmessung Vorschrift. Bislang reichte es aus, die Daten des Fahrzeugs auszulesen. Tauchte dort ein Fehler auf, musste man weiter kontrollieren. Die Endrohrmessung soll jetzt garantieren, dass man Fehler bei der Abgasreinigung besser finden kann.

Fahrradfahrer müssen ihre Anhänger besser beleuchten.

Auch Fahrradanhänger sollen mit sicherer werden. Deshalb müssen sich 2018 nicht nur Autofahrer, sondern auch Fahrradfahrer mit Anhängern auf strengere neue Verkstregeln einstellen. Das betrifft vor allem Kinderanhänger. Die neuen Regeln betreffen alle über 60 Zentimeter breiten Anhänger. Also die meisten Anhänger. Zwei weiße Reflektoren sollen an die Vorderseite und zwei rote an die Rückseite. Besonders schleckt ist es, wenn der Anhänger die Hälfte des Fahrradrücklichts verdeckt. Dann muss man außerdem eine rote Rückleuchte am Fahrradanhänger anbringen. Manche Modell sind besonders breit. Ist ein Anhänger breiter als einen Meter, muss der Fahrradfahrer zusätzlich vorne links eine Frontleuchte anbringen.

WLTP statt NEFZ. Kfz-Steuer soll von tatsächlichen CO2-Emissionen abhängen.

Strengere AU und strengere Bemessungsgrenzen bei der Kfz-Steuer kommen in diesem Jahr auf Sie zu. Das WLTP-Verfahren soll Verbrauch und CO2-Ausstoß besonders genau bestimmen. Die Kfz-Steuer könnte dann also steigen. Das gilt aber nur für Neuwagen, die das erste Mal zugelassen werden. Schauen Sie also beim Autokauf im neuen Jahr besonders genau hin.

Neue Zeichen für Autoreifen. M+S gehört bald der Vergangenheit an.

Neue Symbole gibt es ab 2018 sowohl für Winter- als auch für Ganzjahresreifen, eine Schneeflocke vor einem Berg. Das M+S-Symbol gilt noch übergangsweise bis zum 30. September 2024. Nur Reifen, die ab 2018 produziert werden, müssen das neue Symbol tragen. Dem Fahrer droht dann sonst ein Bußgeld.

Notfallruf im Auto – eCall wird Pflicht.

Nach einem Unfall schneller Hilfe bekommen. Das elektronische Notrufsystem soll deshalb ab 1. April in jedem neuen Auto stecken. Es besteht aus einem GPS-Empfänger und einer Mobilfunkeinheit. So soll es bei einem Unfall automatisch Daten übermitteln. Bei einem sehr starken Aufprall soll dann automatisch ein Notruf ausgelöst werden, den der Fahrer widerrufen kann.

Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich gern bei uns.