Die fünf größten Fahrrad-Irrtümer: Testen Sie Ihr Wissen.

Die fünf größten Fahrrad-Irrtümer
14. Mai 2018 Fahrradfahren im Straßenverkehr sorgt immer wieder für Diskussionen. Vor allem zwischen Autofahrern und Fahrradfahren scheinen die Fronten verhärtet. Hat man auf dem Fahrrad Sonderrechte? Darf man auf dem Drahtesel z. B. immer entgegen der Einbahnstraße fahren? Zahlt die Versicherung nicht, wenn ich keinen Helm trage? Und hoffentlich mischen sich jetzt keine Fußgänger ein…

 

Irrtum Nummer 1: „Zu schnell kann man mit dem Fahrrad ja gar nicht fahren.“

Natürlich müssen sich auch Fahrradfahrer an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Wer fit ist, schafft es auch mal in einer Tempo-30-Zone zu schnell unterwegs zu sein. Auch in diesem Fall droht dem Fahrradfahrer ein Bußgeld. Wer geblitzt wird, kann aber auch ziemlich sicher davon ausgehen, dass er keine Post bekommt. Kennzeichen für Fahrränder gibt es ja noch nicht.

 

Irrtum Nummer 2: „Fahrradfahrer können nicht gezwungen werden, auf dem Fahrradweg zu fahren.“

Fahrradweg

Doch! So einfach ist das. Ausnahme:  Der Fahrradweg ist einem desolaten Zustand und kann nicht befahren werden. Ein Baum versperrt den Radweg, ein Altglascontainer ist umgefallen oder Ähnliches können das Fahren auf der Straße erlauben. Sollte man schlicht keine Lust haben, auf dem Radweg zu fahren, kann einem ein Bußgeld drohen.

 

Irrtum Nummer 3:  „Kinder dürfen überall fahren.“

Für Kinder gelten besondere Regeln. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen Kinder sogar auf dem Bürgersteig fahren, weil der Straßenverkehr noch viel zu gefährlich ist. Das gilt dann auch für den Radweg. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen die Kinder entscheiden, ob sie noch auf dem Gehweg oder schon auf dem Radweg fahren.

 

Irrtum Nummer 4: „Wenn ich keinen Helm trage und einen Unfall habe, zahlt der Versicherer nicht. “

Ist ein Fahrradhelm Pflicht?Falsch! Es gibt in Deutschland keine Helmpflicht. Ein Fahrradfahrer wurde schuldlos in einen Unfall verwickelt (Dann sollte man übrigens so schnell wie möglich Kontakt zu uns aufnehmen.). Der gegnerische Versicherer muss die vollen Kosten übernehmen, auch wenn der Helm so manche Verletzungen verhindert hätte. Darüber hat sogar schon der BGH so entschieden.

 

Einbahnstraße für Fahrradfahrer

Irrtum Nummer 5: „Als Fahrradfahrer darf ich immer gegen die Einbahnstraße fahren.“

Wieder falsch! Dürfen Fahrradfahrer in die Einbahnstraße fahren, ist das durch ein kleines Schild zusätzlich gekennzeichnet. Wenn man dann entgegen der Richtung fährt, sollte man auf die entgegenkommenden Autos achten. Fehlt der Hinweis und man fährt trotzdem durch die Einbahnstraße, kostet das Geld (wenn man erwischt wird.).

Wintertipp: So entziffern Sie zugeschneite Verkehrsschilder!

15. Januar 2018 Ob und wo es in den kommenden Tagen schneien wird, können wir Ihnen natürlich nicht sagen. Einen Tipp haben wir aber für Sie. Was können Sie tun, wenn Sie zugeschneite Verkehrsschilder nicht erkennen können? Ist das die perfekte Ausrede?

Grundsätzlich gilt: Sie müssen auch zugeschneite Verkehrsschilder beachten! Die Form hilft.

Klingt unlogisch? Nicht unbedingt! Denn einige Verkehrsschilder können Sie alleine an ihrer Form erkenn. Das achteckige Schild kann nur das Stoppschild sein. Das Dreieck mit der Spitze nach unten kann nur das Zeichen für „Vorfahrt gewähren“ sein. In diesen Fällen muss man also an der Kreuzung anhalten, Schnee hin oder her.

zugeschneites Verkehrsschild
Noch kann man das Verkehrsschild lesen.

Das Tempolimit ist verschneit. Und jetzt?

Aber was ist zu tun, wenn Sie das Tempolimit nicht lesen können? Logik hilft Ihnen als Autofahrer meistens weiter. Innerorts dürfen Sie normalerweise nicht schneller als 50 Stundenkilometer fahren. Ein Schild an einer Straße wird je nach Beschaffenheit eher auf ein Limit unter 50 Stundenkilometer hinweisen. Auf der Autobahn ist das nicht mehr ganz so einfach. Sollten Sie hier das Tempolimit nicht entziffern können, könnte das sogar eine Entschuldigung für zu schnelles fahren sein. Aber: Der Fahrer muss beweisen, dass er das Tempolimit nicht erkennen konnte. Das Problem liegt auf der Hand. Schnee schmilzt oder verweht. Und genauso schnell schmelzen oder verwehen eben auch die Beweise.

Wer sich in der Gegend auskennt, hat überhaupt keine Ausrede.

Anwohner und so genannten Ortskundigen wird erst einmal unterstellt, dass sie auch die Schilder in ihrer Umgebung kennen. Das Tempo-30-Schild ist zu zugeschneit, also darf man heut mal aufs Gaspedal treten? In diesem Fall muss man definitiv mit einem Bußgeld rechnen. Eine Ausrede hat man hier also nicht.

zugeschneite Verkehrsschilder
Wer sich auskennt, braucht eigentlich keine Schilder.

Bei Schnee sollten Sie sowieso langsamer fahren.

Nicht nur die Verkehrsschilder sondern auch die Witterungsbedingungen geben die Fahrgeschwindigkeit vor. So gibt es die StVO vor. Das Tempolimit ist verschneit? Im Zweifel liegt der Schnee auch auf der Straße und Sie müssten ohnehin langsamer fahren. Wer im Winter zu schnell fährt und deshalb einen Unfall verursacht, riskiert eine Menge. Fahren Sie also lieber vorsichtig, besonders, wenn die Verkehrsschilder kaum zu lesen sind.

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