Das raten die Experten nach dem 56. VGT

29. Januar 2018 Cannabis, Raser, Fahrerflucht, Schwerverletzte… Das waren einige der Themen auf dem 56. Verkehrsgerichtstag in Goslar. Über 1800 Experten haben über einige wichtige Fragen im Straßenverkehr diskutiert. Das sind einige Empfehlungen der Experten:

Fahrerflucht

Die so genannte Unfallflucht soll grundsätzlich eine Straftat bleiben, auch bei Blechschäden. Allerdings, so die Experten, müssten präzisere Formulierungen (z. B. in Bezug auf die Wartezeit) her. Deshalb soll der Gesetzgeber Möglichkeiten der Strafmilderungen schaffen, vor allem, wenn der Täter Reue zeigt. Wird ein Mensch verletzt oder entsteht ein sehr großer Schaden, soll der Täter seine Fahrererlaubnis abgeben.

Cannabiskonsum und Autofahren

Wer bekifft Auto fährt, muss natürlich mit Konsequenzen rechnen. Ersttäter sollen nicht mehr automatisch den Führerschein verlieren. Allerdings muss der Autofahrer bei einer MPU beweisen, dass er zum Autofahren geeignet ist. Auch an Patienten, die Cannabis aus medizinischen Gründen nehmen, zweifeln die Experten. Auch diese sollten sich einer MPU unterziehen. Der Gesetzgeber solle für geeignete Aufzeichnungen bei Kontrollen im Straßenverkehr sorgen.

Verkehrssünder und Bußgeld

Eine grundsätzliche Erhöhung der Geldbußen lehnen die Experten ab. Der Gesetzgeber soll aber gefährliche Verkehrsverstöße  verstärkt ahnden. Die Experten haben aber nicht nur über Strafe und Buße gesprochen, sondern betonten auch, dass Beschilderungen nachvollziehbar sein sollen und psychologische Maßnahmen gestärkt werden sollen.

Schwerverletzte und ihre Ansprüche

Die Experten hatten die Idee, ähnlich der Krankenversicherung, eine gesetzliche Unfallversicherung zu etablieren. Grundsätzlich habe der Haftpflichtversicherer dafür zu sorgen, dass Schwerverletzte Zahlungen wegen ihrer vermehrten Bedürfnisse (behindertengerechter Umbau der Wohnung oder des PKWs usw.) erhalten sollen. Außerdem stellten die Experten fest, dass Schwerstverletzte meist auf Begleitpersonen angewiesen sein, deren Kosten man auch berücksichtigen müsse.

Inkasso aus dem Ausland

Stellen Sie sich vor: Im Briefkasten liegt keine Urlaubskarte aus dem Ausland, sondern ein Bußgeldbescheid aus dem Urlaubsort. Dann ist der Ärger meistens groß. Oft übernehmen meistens Inkasso-Büros aus dem Ausland den Auftrag, das Geld einzutreiben. Einmal falsch Parken, kann dann wegen der hohen Gebühren extrem hoch werden. Die Experten halten das für falsch und wollen diese Möglichkeit verbieten lassen. Ein großer Kritikpunkt: Oft trudeln die Bescheide erst Jahre später ein und der eigentliche Fall kann nur schwer überprüft werden.

 

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Seite des Verkehrsgerichtstages.