26. Februar 2018 Der Winter hat uns wieder einmal kalt erwischt. Schnee schippen, Winterschuhe suchen und morgens schnell das Auto startbereit machen. Die Windschutzscheibe kratzen. Ach nee, zu anstrengend und es ist auch schon ganz schön spät. Ein Guckloch reicht doch auch. Wirklich?
Das sagt die Straßenverkehrsordnung
Auf keinen Fall. Die freie Sicht ist sogar in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben. Wer mit der halbvereisten Scheibe losfährt, riskiert erst einmal ein Verwarngeld. Doch nicht nur die Windschutzscheibe muss frei gekratzt werden. Alles, was man so zum Fahren braucht und was gesehen werden sollte, muss auch enteist werden. Schweinwerfer, Blinker, Rücklicht und auch das Kennzeichen sollen ohne Probleme zu sehen sein. Auch die Schneedecke auf dem Auto kann gefährlich werden. Einmal scharf gebremst und die freie Sicht ist dahin.
Scheibenwischer gehören dazu!
Auch Scheibenwischer und Wischwasser müssen funktionieren, sonst droht auch hier ein Verwarngeld. Die fünf Euro Verwarngeld für mangelhafte Scheibenwischer würden wahrscheinlich die wenigsten Fahrer wirklich stören. Das Problem liegt woanders.
Motor laufen lassen ist verboten!
Immer wieder kann man beobachten, dass Fahrer beim Kratzen den Motor laufen lassen. Wahrscheinlich haben sie die Hoffnung, dass die Lüftung beim Tauen hilft und das Auto wenigstens mollig warm beim Einsteigen ist. Doch auch das ist verboten und kann 10 Euro kosten. Mehr Informationen zum Bußgeldkatalog finden Sie hier.
Das sagt der Versicherer:
Denn was passiert, wenn ein Fahrer wegen der nur notdürftig freigekratzten Scheibe einen Unfall verursacht? In diesem Fall könnte der Versicherer sich sogar weigern, die Zahlung zu übernehmen und dem Fahrer grob fahrlässiges Handeln vorwerfen. Sollte der Fahrer mit dem Guckloch in der Windschutzscheibe den Unfall nicht verursacht haben, sondern lediglich darin verwickelt sein, könnte dem Fahrer trotzdem eine Mithaftung drohen.
Das sagt der Anwalt:
Letztlich gilt, dass Autofahrer nicht nur sich selbst, sondern vor allem den anderen Verkehrsteilnehmern einen Gefallen tun. Die freie Sicht ist wichtig. Also denken Sie neben der Windschutzscheibe auch an alle anderen Scheiben und Spiegel.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Verkehrssicherheit und zu Ihren Rechten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.